Das Unternehmen Rajmax d.o.o. haftet für die Richtigkeit der Massen in dem Angebot, das für den Kunden gemäß Ausmaß vorbereitet wird, die von unserem Techniker durchgeführt wird. Wenn die für das Angebot benötigten Daten von dem Kunden übermittelt werden, dass ist für die Richtigkeit der Kunde selbst verantwortlich.
Wir bitten die Kunden, das Angebot vor der Bestätigung gut zu prüfen, denn eventuelles Nichtverstehen des Angebots kann keinen Grund für Reklamation darstellen.
In dem Angebot ist der ermäßigte Steuersatz von 9,5 % berechnet, der in dem Fall berechnet wird, in dem es sich um Verkauf und Montage von Fenster und Türen in den Wohnobjekt des Kunden handelt, der nicht steuerpflichtig ist
Gemäß der Verordnung über die Änderungen und Ergänzungen der Verordnung über die Durchführung des Umsatzsteuergesetzes (Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 104/2010) der Umsatzsteuer von 9,5 % bei dem Austausch von Fenster und Türen in einem Wohnobjekt (Wohnung oder Haus) berechnet, das für permanentes Wohnen vorgesehen ist und dessen Nutzfläche in einem Mehrfamilienhaus 120 m2, und einem Einfamilienhaus nicht 250 m2 überschreitet. Nutzfläche stellt die Summe der Flächen von Wohnräumlichkeiten dar (die Küche, das Badezimmer, die Toilette, das Wohnzimmer, das Vorderzimmer, das Schlafzimmer, das Nebenzimmer, der Flur, …), ohne technische Räumlichkeiten (das Treppenhaus, die Garderobe, die Speisekammer, der Keller,..-) sowie ohne unvollendete Räume.
Mit der Bestätigung des Angebots erklärt der Kunde, dass die Nutzfläche des Wohnobjektes, in dem die Montage von Fenster und Türen stattfindet, kleiner ist als oben angeführt. Im Gegenfall ist der Kunde verpflichtet uns SCHRIFTLICH zu benachrichtigen, dass der reguläre Steuersatz von 22 % berechnet werden muss.
(Umsatzsteuergesetz und Umsatzsteuerverordnung – Amtsblatt 89/98-§25 Pkt. 10, 45/99 - §18, 59/99 - §1) Für Rechtspersonen, denen Fenster und Türen nur geliefert werden, gilt der Steuersatz 22%, bei Rechtspersonen, denen die Ware geliefert und montiert wird, wird die Umsatzsteuer auf den Kunden abgewälzt, die Grundlage dafür ist §76a des Umsatzsteuergesetzes-1 – Umkehrung der Steuerschuldnerschaft.
Der Liefertermin beginnt mit Erfüllung aller Auftragsbedingungen::
PVC Elemente (weiß, standardmäßig einseitig; Golden Oak, Sapeli, Nussbaum) mit Montage innerhalb von 4 – 6 Arbeitswochen nach der Auftragsbestätigung.
PVC Elemente (nichstandardmäßige Farbe) mit Montage innerhalb von 5 – 7 Arbeitswochen nach der Auftragsbestätigung.
ALU/PVC Elemente (Alu Clip) mit Montage innerhalb von 5 – 7 Arbeitswochen nach der Auftragsbestätigung.
Haustür mit flügelüberdeckender Füllung und Hebe-Schiebetür (HS) - innerhalb von 5 – 7 Arbeitswochen nach der Auftragsbestätigung.
Auftragsbestätigung ist nach der Vorauszahlung oder Anzahlung gültig. Mit der Überweisung bestätigt der Kunde, dass ihm der Inhalt und die allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt sind und dass er damit einverstanden ist.
Den Kunden stehen mehrere Zahlungsarten zur Verfügung:
a) 50 % Vorauszahlung, weitere 50 % in 8 Tagen nach der Montage
b) Auftragsbestätigung mit Vertragsabschluss und 100 % Zahlung 2 Tage vor der vereinbarten Montage
c) nach Vereinbarung mit dem Kunden
Bei Anzahlung ist gemäß §431 des Verbraucherschutzgesetzes der Betrag der Ihnen gemäß Verzinsung für Termineinlagen für mehr als 3 Monate für den Zeitraum von der Anzahlung bis zur Lieferung der Ware zustehenden Zinsen, schon in dem angebotenen Rabatt berücksichtigt.
Die Schlussrechnung wird gemäß den tatsächlich eingebauten Mengen und ausgeführten Arbeiten ausgestellt. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware im Eigentum des Herstellers! Nachlässe und Aktionen werden nicht summiert.
Die Daten für die Überweisung:
A BANKA | SI56 0510 0801 4668 526 | BIC: ABANSI2X |
SKB | SI56 0316 3100 0546 387 | BIC: SKBBASI2X |
DELAVSKA HRANILNICA | SI56 6100 0002 1798 478 | BIC: HDELSI22 |
Nach dem Abschluss der Arbeiten ist der Kunde verpflichtet die ausgeführten Arbeiten zusammen mit dem Montageleiter zu übernehmen sowie das Annahmeprotokoll zu unterzeichnen, auf dem eventuelle Bemerkungen notiert werden!!!
Wir weißen darauf auf, dass die Schutzfolie spätestens in 14 Tagen nach der beendeten Montage entfernt werden muss! Empfehlenswert ist auch, die Beschläge einmal jährlich zu ölen und zu reinigen, um das Recht auf die Garantie zu behalten!